Dyskalkulie
Die Dyskalkulie - auch Arithmasthenie oder Rechenstörung - ist eine überdauernde, bereichsspezifische Lernstörung, und gehört zu den "umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten" (F81).
Merkmale der Rechenstörung (F81.2):
Beeinträchtigung der Rechenfertigkeiten
Defizit in der Beherrschung grundlegender Rechenoperationen
Für die Diagnose einer Rechenstörung (Dyskalkulie) sind folgende Kriterien ausschlaggebend:
Intelligenzniveau im Normalbereich (IQ > 70)
Ergebnis in einem standardisierten Rechentest PR < 10%
Differenz IQ- und Rechentest mind. 1,5 Standardabweichungen
Rechenleistung mangelhaft bis ungenügend
Manifestation der Leistungsstörung vor der 6. Klasse
Die Rechenschwäche (analog zur Lese-/Rechtschreibschwäche) wird teilweise attestiert, hat aber keine Auswirkungen auf den Schulalltag.
Förderung bei Dyskalkulie/Rechenschwäche
Die Förderung bei Dyskalkulie und Rechenschwäche beginnt im Einzelunterricht. Diese Förderung kann wie bei Legasthenie über die Teilhabeleistungen gemäß § 35a SGB VIII vom Jugendamt übernommen werden.
Kinder, die im Mathematikunterricht Schwierigkeiten in einzelnen Bereichen haben, werden ebenso in der Lernpraxis gefördert. Dadurch kann einem Absinken der Leistungen in Mathematik entgegengewirkt werden, wodurch die Akzeptanz des Fachs Mathematik bei den Kindern erhalten bleibt.